Erwägungsgrund 20 32004R1935Es ist erforderlich, Verfahren für den Erlass von Schutzmaßnahmen in Fällen festzulegen, in denen Materialien oder Gegenstände eine ernsthafte Gefahr für die…
Erwägungsgrund 62 32010R1093VERORDNUNG (EU) Nr. 1093/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und sonstiger vertraulicher Informationen ist von grundlegender Bedeutung. Deshalb sollten die der Behörde bereitgestellten…
Erwägungsgrund 2 32016D2387BESCHLUSS (EU) 2016/2387 DES GERICHTS vom 14. September 2016 über die Sicherheitsvorschriften für Auskünfte oder Unterlagen, die nach Artikel 105 Absatz 1 oder Absatz 2 der Verfahrensordnung vorgelegt werden
In Anbetracht der Sensibilität und Vertraulichkeit der betroffenen Auskünfte oder Unterlagen erfordert die Durchführung der mit Artikel 105 der…
Erwägungsgrund 62 32010R1094VERORDNUNG (EU) Nr. 1094/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und sonstiger vertraulicher Informationen ist von grundlegender Bedeutung. Deshalb sollten die der Behörde bereitgestellten…
Erwägungsgrund 62 32010R1095VERORDNUNG (EU) Nr. 1095/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und sonstiger vertraulicher Informationen ist von grundlegender Bedeutung. Deshalb sollten die der Behörde bereitgestellten…
Erwägungsgrund 2 32016D2386BESCHLUSS (EU) 2016/2386 DES GERICHTSHOFS vom 20. September 2016 über die Sicherheitsvorschriften für Auskünfte oder Unterlagen, die nach Artikel 105 der Verfahrensordnung des Gerichts vor diesem vorgelegt werden
In Anbetracht der Sensibilität und Vertraulichkeit der betroffenen Auskünfte oder Unterlagen erfordert die Durchführung der mit Artikel 105 der…