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Die Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch in den ICES-Divisionen 8a und 8b sollten angesichts der erheblichen Auswirkungen dieser Fischerei auf die Biomasse des genannten Bestands und unter Berücksichtigung des Rückgangs der Biomasse verschärft werden. Die Fangbegrenzung sollte daher auf einen gefangenen Fisch pro Fischer und Tag reduziert werden. Stellnetze sollten ebenfalls ausgeschlossen werden, da sie nicht ausreichend selektiv sind und die Anzahl der darin gefangenen Exemplare wahrscheinlich die festgelegte Grenze übersteigen würde.
täglich höchstens ein Wolfsbarschexemplar pro Fischer gefangen und an Bord behalten werden;
täglich höchstens ein Wolfsbarschexemplar pro Fischer gefangen und an Bord behalten werden;
täglich höchstens zwei Wolfsbarschexemplare pro Fischer gefangen und behalten werden;
dürfen täglich höchstens zwei Wolfsbarschexemplare pro Fischer gefangen und an Bord behalten werden;
Die Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch sollten unter Berücksichtigung der erheblichen Auswirkungen dieser Fischerei auf die betroffenen…
Die zusätzlichen Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Wolfsbarsch in den ICES-Divisionen 8a und 8b sollten angesichts der erheblichen Auswirkungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.