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Die Kommission richtet ein Überprüfungstool für Antragsteller ein, das ihnen ermöglicht, den Status der Bearbeitung ihres Antrags sowie die Gültigkeitsdauer und den Status ihrer Reisegenehmigungen (gültig, verweigert, annulliert oder aufgehoben) zu überprüfen. Dieses Instrument wird über die zu diesem Zweck eingerichtete öffentliche Website oder über die Anwendung für Mobilgeräte gemäß Artikel 16 zugänglich gemacht. Die Kommission erlässt gemäß Artikel 89 delegierte Rechtsakte, um das Überprüfungsinstrument genauer zu definieren.
die Statusinformation, dass eine Reisegenehmigung beantragt wurde;
Statusinformation zur Reisegenehmigung, aus der hervorgeht, ob eine Reisegenehmigung erteilt oder verweigert wurde oder ob der Antrag in einem manuellen…
Die nationalen ETIAS-Stellen haben zum Zwecke der Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Reisegenehmigung nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EU)…
Die Überprüfungsbehörden im Sinne des Artikels 2 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2024/1356 (im Folgenden „Überprüfungsbehörden“) haben auch zur Datenabfrage…
Die ETIAS-Zentralstelle überprüft, ob die in dem Antragsdatensatz gespeicherten Daten einem oder mehreren der folgenden Elemente entsprechen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.