Erwägungsgrund 13 32018R1240
Die Bedingungen für die Erteilung einer Reisegenehmigung sollten den spezifischen Zielen, die mit den verschiedenen Arten der im SIS gespeicherten Ausschreibungen verbunden sind, Rechnung tragen. Insbesondere der Umstand, dass die Antragsteller Gegenstand einer Ausschreibung von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft oder einer Ausschreibung zum Zwecke der verdeckten Kontrolle oder der gezielten Kontrolle wären, sollte nicht dem entgegenstehen, dass ihnen eine Reisegenehmigung erteilt wird, damit Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen entsprechend dem Beschluss 2007/533/JI des Rates treffen können.