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Um den geänderten Voraussetzungen für die Einreise Rechnung zu tragen, sollten Grenzschutzbeamte prüfen, ob der Reisende im Besitz einer gültigen Reisegenehmigung ist. Daher sollten Grenzschutzbeamte während der üblichen Grenzübertrittskontrolle die Daten des Reisedokuments elektronisch einlesen. Dadurch sollte eine Abfrage verschiedener Datenbanken gemäß der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates (Schengener Grenzkodex) ausgelöst werden, darunter eine Abfrage des ETIAS, die Aufschluss über den aktuellen Status der Reisegenehmigung geben sollte. Liegt keine gültige Reisegenehmigung vor, so sollten die Grenzschutzbeamten der betreffenden Person die Einreise verweigern und die Grenzübertrittskontrolle entsprechend abschließen. Liegt eine gültige Reisegenehmigung vor, so sollte die Entscheidung zur Genehmigung oder Verweigerung der Einreise von den Grenzschutzbeamten getroffen werden. Auf bestimmte Daten im ETIAS-Datensatz sollten Grenzschutzbeamte zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zugreifen können.
Neue Daten, die in die ETIAS-Überwachungsliste aufgenommen werden, werden mit den Daten der Antragsdatensätze im ETIAS-Zentralsystem abgeglichen. Das…
Läuft eine Reisegenehmigung innerhalb der nächsten 90 Tage ab, so unterrichten die Grenzbehörden den Inhaber der betreffenden Reisegenehmigung über die…
Überprüfung, ob eine Person, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr hat, nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit,…
Bei Zweifeln hinsichtlich des Vorliegens hinreichender Gründe für die Verweigerung der Reisegenehmigung hat die die nationale ETIAS-Stelle des zuständigen…
Da der Besitz einer gültigen Reisegenehmigung eine Voraussetzung für die Einreise und den Aufenthalt bestimmter Kategorien von Drittstaatsangehörigen darstellt,…
ETIAS sollte zur Erleichterung der von Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen durchgeführten Grenzübertrittskontrollen beitragen. Es sollte auch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.