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ETIAS sollte für Drittstaatsangehörige gelten, die von der Visumpflicht befreit sind.
die ETIAS-Antragsnummer;
Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind und die die folgenden Bedingungen erfüllen:
Mit dieser Verordnung wird ein „Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ (ETIAS) für Drittstaatsangehörige eingerichtet, die von der Pflicht…
Mit ETIAS sollte eine Reisegenehmigung für Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, bereitgestellt werden, damit geprüft werden kann, ob…
Die Regelungen für die Befreiung von der Visumpflicht sollten die tatsächlichen Gepflogenheiten umfassend berücksichtigen. Einige Mitgliedstaaten befreien…
Für Drittstaatsangehörige mit gültigem Visum sollte die Befreiung bei der Reise in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in einen anderen Drittstaat sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.