Erwägungsgrund 5 32026R1386
Der gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 geschaffene Rahmen hat sein Ziel erreicht, den Mitgliedstaaten und der Kommission einen förmlichen Mechanismus für den Austausch von Informationen über ausländische Direktinvestitionen und die Sensibilisierung für grenzüberschreitende Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung, die sich aus bestimmten ausländischen Direktinvestitionen ergeben, bereitzustellen.