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Um den Betrug zu bekämpfen, der in Verbindung mit den beiden für den Fahrzeughandel geltenden Mehrwertsteuerregelungen begangen wird, sollten Eurofisc-Verbindungsbeamte automatisierten Zugang zu Fahrzeugregisterdaten erhalten. So könnten sie insbesondere rasch ermitteln, wo und von wem die betrügerischen Umsätze bewirkt wurden. Dieser Zugang sollte über die Softwareanwendung des Europäischen Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems (EUCARIS) erfolgen, deren Nutzung den Mitgliedstaaten bei Fahrzeugregisterdaten gemäß den Beschlüssen 2008/615/JI und 2008/616/JI des Rates vorgeschrieben ist.
Im Hinblick auf die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist es notwendig und verhältnismäßig, den Mitgliedstaaten die Instrumente für die Erhebung,…
Die Mitgliedstaaten verwenden eine eigens konzipierte und streng gesicherte Software-Anwendung des Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystems…
Bestehende Softwareanwendungen sollten als Grundlage für den Datenaustausch nach dieser Richtlinie verwendet werden und gleichzeitig auch die Berichterstattung…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass der Informationsaustausch über die Softwareanwendung des Europäischen…
Durch den Beitritt weiterer Mitgliedstaaten zum Vertrag über das Europäische Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem (EUCARIS) vom 29. Juni 2000 wird eine…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Mehrwertsteuersystems sind die elektronische Speicherung und Übertragung bestimmter Daten zum Zweck der Kontrolle der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.