Erwägungsgrund 10 32018R1556
Am 13. Juni 2017 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten zwischen einem CHO/P-Verhältnis von ≤ 1,8 auf einer Energiebasis im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung und einer Reduzierung des Körpergewichts kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.