Erwägungsgrund 7 32018R1556
Nachdem Suomen Terveysravinto Oy einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Kurkumin und der normalen Gelenkfunktion abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2016-00856). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Kurkumin trägt zur normalen Gelenkfunktion bei“.