Erwägungsgrund 13 32018R1556
Nachdem Loc Troi Group einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Vibigaba (gekeimter Braunreis) und der langfristigen Aufrechterhaltung der normalen Blutzuckerkonzentration abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2017-00033). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei.“