Verordnung (EU) 2018/1556 der Kommission vom 17. Oktober 2018 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32018R1556
Erwägungsgrund 3 32018R1556Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen