Erwägungsgrund 7 32018R1628
Was den Dorschbestand in der westlichen Ostsee anbelangt, so geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Freizeitfischerei wesentlich zur fischereilichen Sterblichkeit dieses Bestands insgesamt beiträgt und begrenzt werden sollte. Daher ist es angebracht, eine tägliche Fangbegrenzung je Fischer festzulegen. Dies gilt unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität, der auf gewerbliche Fischereitätigkeiten anwendbar ist.