Erwägungsgrund 9 32018R1628
Zur Gewährleistung der vollständigen Nutzung der Fangmöglichkeiten für die Küstenfischerei sollte eine gebietsübergreifende Flexibilität für Lachs von den ICES-Unterdivisionen 22-31 auf ICES-Unterdivision 32 für den Mitgliedstaat, der dies beantragt hat, eingeführt werden.