Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß einer Reihe wirtschaftszweigspezifischer Unionsrechtsakte wie der Richtlinien 2005/36/EG, 2006/123/EG, 2014/24/EU und 2014/25/EU, müssen Verfahren vollständig online verfügbar sein. In der vorliegenden Verordnung sollte zudem hinsichtlich einiger anderer Verfahren, die für die meisten Bürger und Unternehmen für die grenzüberschreitende Wahrnehmung ihrer Rechte und Erfüllung ihrer Pflichten von zentraler Bedeutung sind, die Anforderung gestellt werden, dass sie vollständig online verfügbar sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein auf nationaler Ebene festgelegtes Verfahren nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b, auf das nicht grenzüberschreitende…
Damit Bürger und Unternehmen ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Vorteile des Binnenmarkts unmittelbar nutzen können, sollte in der vorliegenden…
In dieser Verordnung sollte klargestellt werden, was es bedeutet, ein Verfahren vollständig online verfügbar zu machen. Ein Verfahren sollte dann als…
Durch die vorliegende Verordnung sollte die Binnenmarktdimension von Online-Verfahren gestärkt und dadurch auch zur Digitalisierung des Binnenmarkts beigetragen…
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von einheitlichen Ansprechpartnern genannt…
Wenn Nutzer Online-Verfahren grenzüberschreitend abwickeln, sollten sie alle relevanten Erläuterungen in einer Amtssprache der Union abrufen können, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.