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In der vorliegenden Verordnung sollten die Hauptfunktionen der technischen Instrumente spezifiziert werden, die die Funktionsweise des Zugangstors unterstützen, insbesondere die gemeinsame Nutzerschnittstelle, die Link-Ablage und die gemeinsame Suchmaschine für Hilfsdienste. Die gemeinsame Nutzerschnittstelle sollte sicherstellen, dass Nutzer auf Websites auf nationaler Ebene und auf Unionsebene problemlos Informationen, Verfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste finden können. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich bemühen, Links zu einer einzigen Quelle der für das Zugangstor erforderlichen Informationen bereitzustellen, um Verwirrung unter den Nutzern aufgrund von unterschiedlichen oder sich ganz oder teilweise überschneidenden Quellen derselben Informationen zu vermeiden. Das sollte nicht die Möglichkeit ausschließen, eine Verknüpfung per Link mit den entsprechenden Informationen, die von lokalen oder regionalen zuständigen Behörden in Bezug auf verschiedene geografische Gebiete bereitzustellen. Es sollte auch nicht die Doppelerfassung von Informationen verhindern, wenn diese unvermeidbar oder gewünscht ist, zum Beispiel wenn Unionsrechte, -pflichten und -vorschriften auf nationalen Internetseiten zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit wiederholt oder beschrieben werden. Um menschliches Eingreifen in die Aktualisierung der Links, die von der gemeinsamen Nutzerschnittstelle genutzt werden, so gering wie möglich zu halten, sollte eine direkte Verbindung zwischen den einschlägigen technischen Systemen der Mitgliedstaaten und der Linkablage eingerichtet werden, soweit das technisch möglich ist. Die gemeinsamen IKT-Unterstützungsinstrumente könnten das gemeinsame Datenmodell CPSV (Core Public Services Vocabulary, Grundwortschatz für öffentliche Dienste) verwenden, um die Interoperabilität mit den Katalogen und der Semantik des nationalen Dienstes zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollten darin bestärkt werden, das CPSV zu nutzen, es steht ihnen aber frei, zu Lösungen auf nationaler Ebene zu greifen. Die in der Linkablage erfassten Informationen sollten in einem offenen, gängigem und maschinenlesbaren Datenformat öffentlich zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch Anwendungsprogrammierschnittstellen (API), um ihre Wiederverwendung zu ermöglichen.
Die gemeinsame Nutzerschnittstelle ermöglicht den Zugang zu den Informationen, Verfahren und Hilfs- oder Problemlösungsdiensten mithilfe von Links zu den…
die in Artikel 18 Absatz 1 genannte gemeinsame Nutzerschnittstelle, einschließlich der Suchmaschine oder aller anderen IKT-Instrumente, die die Durchsuchbarkeit…
Mit dem Suchwerkzeug der gemeinsamen Nutzerschnittstelle sollten die Nutzer die Informationen finden können, die sie benötigen, sei es auf Internetseiten auf…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Ob das Zugangstor Erfolg hat, wird von den gemeinsamen Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten abhängen. Zu dem Zugangstor sollten Nutzer über eine…
Die Qualität des Zugangstors hängt von der Qualität der über das Zugangstor angebotenen Dienste der Union und der Mitgliedstaaten ab. Daher sollte die Qualität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.