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Die Mitgliedstaaten sollten über Stimmrechte im Verwaltungsrat in Bezug auf IT-Großsysteme verfügen, sofern sie nach dem Unionsrecht durch einen Rechtsakt der Union betreffend die Entwicklung, die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung dieses speziellen Systems gebunden sind. Auch Dänemark sollte über Stimmrechte in Bezug auf ein IT-Großsystem verfügen, wenn es nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beschließt, den Rechtsakt der Union betreffend die Entwicklung, die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung dieses speziellen Systems in sein nationales Recht umzusetzen.
Jedes Mitglied, das von einem Mitgliedstaat ernannt wurde, der nach Unionsrecht durch einen Rechtsakt der Union gebunden ist, der die Entwicklung, die…
Jeder Mitgliedstaat, der nach Unionsrecht durch einen Rechtsakt der Union gebunden ist, der die Entwicklung, die Errichtung, den Betrieb und die Nutzung eines…
Die Mitgliedstaaten sollten ein Mitglied in die Beratergruppe für ein IT-Großsystem entsenden, sofern sie nach dem Unionsrecht durch einen Rechtsakt der Union…
Die Union sollte bestrebt sein, die Frage ihres Stimmrechts in der Versammlung des besonderen Verbands der Genfer Akte zu regeln, damit sichergestellt ist, dass…
Es sollte möglich sein, dass eine Gruppe von Mitgliedstaaten die Agentur mit der Entwicklung, dem Management oder dem Hosting einer gemeinsamen IT-Komponente…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, wirksame und angemessene Strategien im Hinblick darauf auszuarbeiten, wann und wie die mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.