Erwägungsgrund 27 32018R1726
Da die Zahl der IT-Großsysteme, mit denen die Agentur betraut ist, bis 2020 erheblich steigen wird, und da der Agentur viele neue Aufgaben übertragen werden, wird ihr bis 2020 auch entsprechend mehr Personal zugewiesen. Daher sollte die Stelle eines stellvertretenden Exekutivdirektors der Agentur geschaffen werden, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Betriebsmanagement der Systeme verstärkte und gezielte Aufsicht erfordern und dass der Hauptsitz und die technischen Standorte der Agentur auf drei Mitgliedstaaten verteilt sind. Der stellvertretende Exekutivdirektor sollte vom Verwaltungsrat ernannt werden.