Erwägungsgrund 105 32019R1896
Die Agentur sollte in technischen und operativen Fragen unabhängig und rechtlich, administrativ und finanziell autonom sein. Daher ist es notwendig und sinnvoll, dass die Agentur als Einrichtung der Union eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und die Durchführungsbefugnisse ausübt, die ihr durch diese Verordnung verliehen werden.