Erwägungsgrund 23 32018R1727Das Quorum und die Abstimmungsverfahren sollten in der Geschäftsordnung von Eurojust geregelt werden. Liegt wegen der Abwesenheit des nationalen Mitglieds und…
Art. 9 Abs. 5 32017R1939Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst das Kollegium Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied des Kollegiums ist berechtigt,…
Art. 5 Abs. 5 32018R1727Wahrnehmung der operativen und sonstigen Aufgaben
Das Kollegium nimmt die Geschäftsordnung von Eurojust mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder an. Kommt eine Zweidrittelmehrheit nicht zustande,…
Art. 15 Abs. 2 32016R0794VERORDNUNG (EU) 2016/794 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates
Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Bei Abwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds ist sein Stellvertreter berechtigt, das Stimmrecht dieses Mitglieds…
Art. 16 Abs. 5 32018R1727Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Präsident von Eurojust führt den Vorsitz im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Jedes Mitglied…