Erwägungsgrund 15 32016R0794
Aufgrund der dezentralen Struktur mancher Mitgliedstaaten sollte Europol, wenn ein rascher Informationsaustausch vonnöten ist, vorbehaltlich der von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen unmittelbar mit zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten dürfen, darüber aber die nationalen Stellen auf deren Ersuchen hin auf dem Laufenden halten müssen.