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Stellt das Kollegium fest, dass die Zusammenarbeit mit einem Drittstaat oder einer internationalen Organisation operativ notwendig ist, sollte es vorschlagen können, dass der Rat die Kommission darauf hinweist, dass ein Angemessenheitsbeschluss oder eine Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine internationale Übereinkunft gemäß Artikel 218 AEUV erforderlich ist.
Gemäß Artikel 218 AEUV kann die Kommission dem Rat Vorschläge für die Aushandlung von Übereineinkünften mit einem oder mehreren Drittländern unterbreiten, in…
Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission einstimmig einen Mitgliedstaat ermächtigen, mit einem Drittland oder einer internationalen Organisation ein…
Stellt das Kollegium fest, dass die Zusammenarbeit mit einem Drittland oder einer internationalen Organisation operativ notwendig ist, so sollte es dem Rat…
Es ist erforderlich, internationale Übereinkünfte über die Teilnahme von Drittstaaten an EU-Missionen und über den Status der EU-Einheiten und ihres Personals…
Es ist erforderlich, internationale Übereinkünfte über die Rechtsstellung der Einheiten und des Personals der EU und über die Teilnahme von Drittstaaten an…
Falls die Mitgliedstaaten Maßnahmen in den oben genannten Bereichen oder sonstigen Bereichen, die mit einem anderen Feld der Gemeinschaftspolitik oder einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.