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In manchen Fällen kann eine vom Entscheidungsstaat benannte Behörde, die für Strafsachen zuständig, aber kein Richter, Gericht oder Staatsanwalt ist, Sicherstellungsentscheidungen nach nationalem Recht vollstrecken oder durchsetzen. In solchen Fällen sollte die Sicherstellungsentscheidung vor ihrer Übermittlung an die Vollstreckungsbehörde von einem Richter, einem Gericht oder einem Staatsanwalt im Entscheidungsstaat bestätigt werden.
eine andere vom Entscheidungsstaat als solche benannte zuständige Behörde, die nach nationalem Recht in Strafsachen dafür zuständig ist, die Sicherstellung von…
Ist die Behörde im Vollstreckungsstaat, die eine Sicherstellungsbescheinigung erhält, nicht dafür zuständig, die Sicherstellungsentscheidung anzuerkennen oder…
Bei anderen Straftaten als den in Absatz 1 genannten kann der Vollstreckungsstaat die Anerkennung und Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder…
Für die Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung sollte das Recht des Vollstreckungsstaats maßgebend sein, und nur die Behörden dieses…
Die Entscheidungsbehörde sollte beim Erlass einer Sicherstellungsentscheidung oder Einziehungsentscheidung dafür Sorge tragen, dass die Grundsätze der…
In Fällen, in denen die Vollstreckung einer Sicherstellungsentscheidung oder einer Einziehungsentscheidung durch das Recht im Vollstreckungsstaat rechtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.