Erwägungsgrund 4 32023R1543
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Juni 2016 wurden die zunehmende Bedeutung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren und die Tatsache, dass der Schutz des Cyberspace vor Missbrauch und kriminellen Aktivitäten maßgeblich für das Wohl der Volkswirtschaften und Gesellschaften ist und die Strafverfolgungsbehörden und die Justizbehörden daher über wirksame Instrumente für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Cyberspace verfügen müssen, hervorgehoben.