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Die Entscheidungsbehörde sollte bei der Prüfung eines Ersuchens der Vollstreckungsbehörde, die Sicherstellung des Vermögensgegenstands zeitlich zu begrenzen, alle Umstände des Falles berücksichtigen, insbesondere ob der Fortbestand einer Sicherstellungsentscheidung einen nicht zu rechtfertigenden Schaden im Vollstreckungsstaat verursachen könnte. Der Vollstreckungsbehörde wird empfohlen, sich mit der Entscheidungsbehörde zu beraten, bevor sie in dieser Angelegenheit ein förmliches Ersuchen stellt.
Die Vollstreckungsbehörde kann unter Berücksichtigung der Umstände des Falles ein begründetes Ersuchen an die Entscheidungsbehörde richten, um die…
Ist die Vollstreckungsbehörde nicht davon überzeugt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt sind, so berät sie sich unverzüglich auf geeignete Weise mit…
Die Vollstreckungsbehörde sollte die Möglichkeit haben, die Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder einer Einziehungsentscheidung auszusetzen, insbesondere…
In Fällen, in denen die Vollstreckung einer Sicherstellungsentscheidung oder einer Einziehungsentscheidung durch das Recht im Vollstreckungsstaat rechtlich…
Bevor die Vollstreckungsbehörde beschließt, eine Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung aus einem beliebigen Grund für die Versagung der Anerkennung oder…
Wenn die Vollstreckungsbehörde über die von der Entscheidungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde im Entscheidungsstaat erlassene Entscheidung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.