Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ausschreibungen zur Rückkehr sollten gelöscht werden, sobald der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde, der bzw. die die Rückkehrentscheidung erlassen hat, die Bestätigung erhalten hat, dass die Rückkehr erfolgt ist, oder wenn die zuständige Behörde hinreichende und überzeugende Anhaltspunkte dafür hat, dass der Drittstaatsangehörige das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen hat. Wenn eine Rückkehrentscheidung mit einem Einreiseverbot verbunden ist, sollte eine Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung nach der Verordnung (EU) 2018/1861 in das SIS eingegeben werden. In diesen Fällen sollten die Mitgliedstaaten alle notwendigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass zwischen der Ausreise des Drittstaatsangehörigen aus dem Schengen-Raum und der Aktivierung der Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im SIS keine zeitliche Lücke entsteht. Wenn aus den im SIS enthaltenen Daten hervorgeht, dass die Rückkehrentscheidung mit einem Einreiseverbot verbunden ist, sollte die Vollstreckung des Einreiseverbots sichergestellt werden.
Um die Wirksamkeit der Rückkehr sicherzustellen und den zusätzlichen Nutzen von Ausschreibungen zur Rückkehr zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten…
Damit die erneute Einreise des betreffenden Drittstaatsangehörigen verhindert wird, stellt der ausschreibende Mitgliedstaat sicher, dass die Ausschreibung im…
Die Mitgliedstaaten geben Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, in das SIS ein, um überprüfen zu können,…
Eine größere Wirksamkeit, Harmonisierung und Kohärenz lassen sich erreichen, indem vorgeschrieben wird, dass alle Einreiseverbote, die von den nationalen…
Mit dieser Verordnung sollten gemeinsame Vorschriften für die Eingabe von Ausschreibungen in das SIS festgelegt werden. Ausschreibungen zur Rückkehr sollten in…
Zusätzlich zu den Bestimmungen der Artikel 6 und 8 bis 12 werden Ausschreibungen zur Rückkehr gelöscht, wenn die zuständige Behörde die Entscheidung, aufgrund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.