Erwägungsgrund 6 32018R1860
Diese Verordnung berührt nicht die in der Richtlinie 2008/115/EG festgelegten Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen. Die Eingabe einer Ausschreibung zur Rückkehr in das SIS stellt an sich noch keine Feststellung des Status eines Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, insbesondere in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat, der die Ausschreibung im SIS eingegeben hat, dar.