Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006
Lässt sich die Identität einer Person nicht mit anderen Mitteln feststellen, so sollte versucht werden, die Identität mithilfe daktyloskopischer Daten festzustellen. Es sollte in allen Fällen zulässig sein, eine Person mithilfe daktyloskopischer Daten zu identifizieren.
Erwägungsgrund 24 32018R1861Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen