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Zu Beginn der Anwendung dieser Verordnung führt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten eine Aufklärungskampagne zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele des SIS, die im SIS gespeicherten Daten, die zum Zugang zum SIS berechtigten Behörden und die Rechte der betroffenen Personen durch. Die Kommission wiederholt derartige Kampagnen in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten regelmäßig. Die Kommission betreibt eine für die Öffentlichkeit zugängliche Website mit allen einschlägigen Informationen zum SIS. Die Mitgliedstaaten entwickeln in Zusammenarbeit mit ihren Aufsichtsbehörden die erforderlichen Maßnahmen zur allgemeinen Unterrichtung ihrer Bürger und Einwohner über das SIS und setzen diese um. KAPITEL V AUSSCHREIBUNGEN VON DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN ZUR EINREISE- UND AUFENTHALTSVERWEIGERUNG
Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten den Beginn des Betriebs des EES mit einer…
Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der ETIAS-Zentralstelle und den Mitgliedstaaten sowie deren Konsulaten in…
Zu Beginn der Anwendung dieser Verordnung führt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten eine…
Die nationalen zuständigen Behörden, die mit der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen befasst sind, erhalten Zugriff auf die in das SIS eingegebenen Daten…
Europol hat im Rahmen seines Auftrags das Recht, gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/1861 auf die in das SIS eingegebenen Daten zuzugreifen und sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.