Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Im SIS sollten keine für die Durchführung von Abfragen verwendeten Daten gespeichert werden; hiervon ausgenommen ist die Führung von Protokollen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abfrage, zur Überwachung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, zur Eigenkontrolle und zur Gewährleistung des einwandfreien Funktionierens der nationalen Systeme sowie für die Zwecke der Integrität und Sicherheit der Daten.
Erwägungsgrund 19 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen