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Die Vorschriften über Rechnungslegung und Rechnungsführung sowie über externe Prüfung und Entlastung sollten denjenigen der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 entsprechen.
Artikel 19 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 findet Anwendung.
Vorbehaltlich des Absatzes 2 dieses Artikels finden Artikel 260 bis 263 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 Anwendung.
Der Rechnungshof wird über die in Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 genannten internen Vorschriften einschließlich der Ernennung von…
Die Bestimmungen über Finanzierungsbeschlüsse sollten an die entsprechenden Vorschriften der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 angeglichen werden, soweit die…
Die Vorschriften über die Methoden der Ausführung, d. h. über die Betrauung mit Haushaltsvollzugsaufgaben sowie über deren Bedingungen und Grenzen, sollten an…
Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) muss an den geänderten Rechnungslegungsrahmen und an die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1443 angepasst werden. Ferner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.