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Die Bedingungen für die Verwaltung der 11. EEF-Mittel durch die EIB sollten festgelegt werden.
Bei Instrumenten, die aus den von der EIB verwalteten Mitteln des 11. EEF finanziert werden, finden die eigenen Vorschriften der EIB Anwendung.
Es sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Europäische Investitionsbank (nachstehend „EIB“ genannt) die EEF-Mittel verwaltet.
Die Bedingungen für die Ausübung der Befugnisse des Rechnungshofs in Bezug auf den 11. EEF sollten festgelegt werden.
Zur Durchführung des 11. EEF sollten das Verfahren für die Programmierung, Prüfung und Genehmigung der Hilfe sowie detaillierte Bestimmungen für die Kontrolle…
Die Bestimmungen über die Prüfung der von der EIB verwalteten Mittel des 11. EEF durch den Rechnungshof sollten der in Artikel 287 Absatz 3 AEUV vorgesehenen…
Die EIB-Finanzierungen sollten weiterhin gemäß den Vorschriften und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und im Einklang mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.