Erwägungsgrund 3 32018R0196
Da die Vereinigten Staaten ihre Rechtsvorschriften nicht mit den einschlägigen Übereinkommen in Einklang brachten, beantragte die Europäische Gemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) beim Streitbeilegungsgremium die Aussetzung ihrer aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen („GATT“) 1994 erwachsenden Zollzugeständnisse und der damit verbundenen Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten. Die Vereinigten Staaten erhoben Einspruch gegen den Umfang der Aussetzung der Zollzugeständnisse und der damit verbundenen Verpflichtungen, und es wurde ein Schiedsverfahren eingeleitet.