Erwägungsgrund 5 32018R0196
Die CDSOA-Auszahlungen für das letzte Jahr, für das zu diesem Zeitpunkt Daten zur Verfügung standen, beziehen sich auf die Verteilung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, die im Haushaltsjahr 2004 (1. Oktober 2003 bis 30. September 2004) erhoben wurden. Auf der Grundlage der Daten, die von der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurden, wurde der Umfang der zunichtegemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft auf 27,81 Mio. USD beziffert. Die Gemeinschaft war daher berechtigt, die Anwendung ihrer den Vereinigten Staaten gewährten Zollzugeständnisse für einen entsprechenden Betrag auszusetzen. Die Auswirkungen eines zusätzlichen Einfuhrzolls von 15 % ad valorem auf Einfuhren von in Anhang I gelisteten Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten machten über ein Jahr gerechnet einen Handelswert von nicht mehr als 27,81 Mio. USD aus. Für diese Waren setzte die Gemeinschaft ab dem 1. Mai 2005 die Anwendung ihrer Zollzugeständnisse aus.