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Die Malta im ICCAT-Übereinkommensbereich zugestandene Höchstzahl an Langleinenfängern, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord behalten, umladen, transportieren oder anlanden dürfen, sollte geändert werden, um der erhöhten Zahl der dazu berechtigten Fischereifahrzeuge Rechnung zu tragen.
Die Höchstzahl und die zulässige Gesamttonnage der Fischereifahrzeuge, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord behalten, umladen,…
Die Höchstanzahl und die zulässige Gesamttonnage der Fischereifahrzeuge, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord behalten, umladen,…
Die Höchstzahl und die zulässige Gesamttonnage der Fischereifahrzeuge, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord behalten, umladen,…
Die Höchstanzahl und die zulässige Gesamttonnage der Fischereifahrzeuge, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord behalten, umladen,…
(2) Diese Zahl kann um 10 erhöht werden, wenn Malta beschließt, den Ringwadenfänger gemäß Fußnote 7 der Tabelle A unter Nummer 4 durch 10 Langleinenfänger zu…
(2) Diese Zahl kann um 10 erhöht werden, wenn Malta beschließt, den Ringwadenfänger gemäß Fußnote 7 der Tabelle A unter Nummer 4 durch 10 Langleinenfänger zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.