Erwägungsgrund 6 32018R0589
Am 28. April 2016 übermittelte die Agentur die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die Kommission. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen kam die Kommission zu dem Schluss, dass Methanol in Scheibenwaschflüssigkeiten und Scheibenfrostschutzmitteln ein nicht akzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, gegen das auf Unionsebene vorzugehen ist.