Erwägungsgrund 7 32018R0589
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, damit sie geeignete Maßnahmen ergreifen können und insbesondere Bestände verkaufen und für eine angemessene Kommunikation innerhalb der Lieferkette sorgen können. Die Einschränkung sollte daher erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten.