Erwägungsgrund 4 32022R2560
Drittstaatliche Subventionen können den Binnenmarkt verzerren und den fairen Wettbewerb für verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten in der Union untergraben. Diese Gefahr besteht insbesondere in Fällen, in denen Zusammenschlüsse eine Änderung der Kontrolle über Unionsunternehmen zur Folge haben, wenn sie ganz oder teilweise durch drittstaatliche Subventionen finanziert werden, oder in denen Wirtschaftsteilnehmer, denen drittstaatliche Subventionen gewährt werden, bei Vergabeverfahren in der Union den Zuschlag erhalten.