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Natürliche Störungen wie Waldbrände, Schädlings- und Krankheitsbefall, Wetterextreme und geologische Störungen, die außerhalb der Kontrolle eines Mitgliedstaats liegen und von diesem nicht entscheidend beeinflusst werden können, können im LULUCF-Sektor vorübergehende Treibhausgasemissionen bewirken oder zu einer Umkehrung eines früheren Abbaus führen. Da Umkehrungen dieser Art auch durch Bewirtschaftungsentscheidungen herbeigeführt werden können, beispielsweise durch Entscheidungen zum Fällen oder Pflanzen von Bäumen, sollte diese Verordnung gewährleisten, dass vom Menschen verursachte Umkehrungen beim Abbau in den LULUCF-Konten stets genau erfasst werden. Außerdem sollte diese Verordnung den Mitgliedstaaten in begrenztem Maße die Möglichkeit geben, Emissionen infolge von Störungen, die außerhalb der Kontrolle des Mitgliedstaats liegen, von den LULUCF-Konten auszuschließen. Die Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten diese Vorschriften anwenden, sollte jedoch nicht dazu führen, dass Emissionen in unzulässiger Weise zu niedrig angerechnet werden.
„natürliche Störungen“ alle nicht anthropogenen Ereignisse oder Situationen, die erhebliche Emissionen im LULUCF-Sektor verursachen, deren Auftreten außerhalb…
Die Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen…
Die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen im Zusammenhang mit Waldflächen hängen von einer Reihe natürlicher Umstände, den dynamischen altersbedingten…
Je nach den nationalen Präferenzen sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, welche nationalen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im…
Der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (im Folgenden „LULUCF“) verfügt über das Potenzial, für langfristige Klimaschutzvorteile zu…
Die jeweiligen Emissionsniveaus der Mitgliedstaaten und Islands umfassen die Treibhausgasemissionen aus Quellen und den Abbau dieser Emissionen durch Senken in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.