Erwägungsgrund 10 32018R0841
Maßnahmen zur Eindämmung von Entwaldung und Waldschädigung und zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Entwicklungsländern sind wichtig. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 21. Oktober 2009 und vom 14. Oktober 2010 an die Ziele der Union, den Bruttowert der Abholzung der Tropenwälder bis 2020 gegenüber den derzeitigen Werten um mindestens 50 % zu verringern und dem weltweiten Verlust von Waldflächen spätestens bis 2030 Einhalt zu gebieten.