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Verarbeitete Lebensmittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus der ökologischen/biologischen Produktion stammen. Zur Förderung der Verwendung von Zutaten aus der ökologischen/biologischen Produktion sollte es auch möglich sein, nur im Verzeichnis der Zutaten verarbeiteter Lebensmittel auf die ökologische/biologische Produktion Bezug zu nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn das betreffende Lebensmittel bestimmten ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften entspricht. Besondere Kennzeichnungsvorschriften sollten auch festgelegt werden, um es Unternehmern zu erlauben, ökologische/biologische Zutaten auszuweisen, die in Erzeugnissen verwendet werden, die im Wesentlichen aus einer Zutat bestehen, die aus der Jagd oder Fischerei stammt.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfen die Bezeichnungen nach Absatz 1 in folgenden Fällen verwendet werden: Im Verzeichnis der Zutaten gemäß Unterabsatz 1…
Bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfen die Bezeichnungen nach Absatz 1 in folgenden Fällen verwendet werden: Im Verzeichnis der Zutaten ist anzugeben, welche…
Herstellung ökologischer/biologischer Lebensmittel aus ökologischen/biologischen landwirtschaftlichen Zutaten, außer wenn eine Zutat auf dem Markt nicht als…
Verarbeitete Lebensmittel sollten nur dann als ökologische/biologische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen…
Verarbeitete Futtermittel sollten nur dann als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus…
Es sollten Vorschriften für die Zusammensetzung verarbeiteter ökologischer/biologischer Lebensmittel und Futtermittel festgelegt werden. Insbesondere sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.