Erwägungsgrund 23 32007R0834
Im Interesse des Verbraucherschutzes und eines fairen Wettbewerbs sollten die Begriffe, die der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen dienen, in der gesamten Gemeinschaft und unabhängig von der verwendeten Sprache vor der Benutzung für nicht ökologische/biologische Erzeugnisse geschützt werden. Der Schutz sollte sich auch auf die gebräuchlichen Ableitungen und Diminutive dieser Begriffe erstrecken, ganz gleich, ob sie alleine oder kombiniert verwendet werden.