Erwägungsgrund 10 32018R0097
Um den Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, in dem feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke, die eines der genannten Süßungsmittel enthalten, weiter in Verkehr gebracht werden dürfen.