Erwägungsgrund 5 32018R0097
In ihrem Bericht über Lebensmittel für Diabetiker kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für die Festlegung spezieller Anforderungen an die Zusammensetzung solcher Lebensmittel gibt. Zudem wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates das Konzept der „Lebensmittel, die für eine bestimmte Ernährung bestimmt sind“, d. h. auch das der „Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)“, abgeschafft.