Erwägungsgrund 4 32018R0097
Die Verwendung von Süßungsmitteln in „Feinen Backwaren für besondere Ernährungszwecke“ wurde durch die Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. Lebensmittel der Gruppe „Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke“ deckten „Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)“, ab, die durch die Richtlinie 89/398/EWG des Rates geregelt waren. Durch diese Richtlinie wurde eine einheitliche Definition für „Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind“, eingeführt und geregelt, dass besondere Vorschriften für „Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden (Diabetiker)“, erlassen werden können; diese Lebensmittelkategorie fällt unter die Definition von Lebensmitteln, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind.