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Es sollte möglich sein, die TAC für Kaisergranat in der ICES-Division 2a und im Untergebiet 4 als die Summe der für jede Funktionseinheit und für die statistischen Rechtecke außerhalb der Funktionseinheiten innerhalb dieses TAC-Gebiets festgelegten Fangmengen festzulegen. Dies sollte jedoch nicht ausschließen, dass Maßnahmen zum Schutz bestimmter Funktionseinheiten angenommen werden.
Es sollte möglich sein, die TAC für Kaisergranat in vier bestimmten Bewirtschaftungsgebieten als die Summe der für jede Funktionseinheit und für die…
Unbeschadet des Artikels 7 dieser Verordnung kann die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Kaisergranatbestand in den ICES-Gebieten 2a und 4 die Summe der…
Unbeschadet des Artikels 8 kann die TAC für die Kaisergranatbestände in den westlichen Gewässern für die Bewirtschaftungsgebiete festgelegt werden, die den…
Gemäß dem ICES-Gutachten vom 28. März 2019 sollten die Fänge von Kaisergranat (Nephrops norvegicus) in Funktionseinheit 31 der ICES-Division 8c in der Zeit vom…
Der ICES empfahl, dass ein Fischerei-Beobachtungsprogramm zur Erfassung von CPUE-Daten für Kaisergranat in Funktionseinheit 25 in der ICES-Division 8c…
Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) sollte auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.