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Es ist notwendig, dass die Kommission Pilotstudien über die Verfügbarkeit statistischer Daten zur Personenbeförderung auf Binnenwasserstraßen, einschließlich durch grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste, durchführen lässt. Die Union sollte einen Beitrag zur Durchführung dieser Pilotstudien leisten. Ein solcher Beitrag sollte gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Form von Finanzhilfen für die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten nationalen statistischen Ämter und andere nationale Stellen erfolgen.
Die Kommission leitet bis zum 8. Dezember 2019 freiwillige Pilotstudien ein, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden und mit denen im Geltungsbereich…
Zur Erleichterung der Durchführung der in Absatz 3 genannten Studien kann die Union den Mitgliedstaaten eine finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen…
Gemäß den Zielen dieser Verordnung leitet die Kommission (Eurostat) Pilotstudien ein, die von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, um…
Mithilfe von Pilotstudien sollten die Bedingungen, einschließlich des methodischen Rahmens für die Einführung neuer Datenerhebungen zu jährlichen Statistiken…
Im Falle eines erheblichen neuen Datenbedarfs oder wenn eine unzureichende Qualität der Daten festgestellt wird, leitet die Kommission (Eurostat)…
Die Kommission sollte der Agentur die Zuständigkeit für die Durchführung von Pilotprojekten experimenteller Art, mit denen Durchführbarkeit und Nutzen einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.