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Die Wirtschaftsakteure sollten – je nach ihrer Rolle in der Lieferkette – dafür verantwortlich sein, dass die EU-Düngeprodukte dieser Verordnung entsprechen, damit ein hohes Niveau des Schutzes der unter die Verordnung fallenden Aspekte des öffentlichen Interesses und auch ein fairer Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sichergestellt sind. Wann immer dies zweckmäßig ist, sollten Hersteller und Importeure Stichprobenprüfungen an von ihnen auf dem Markt bereitgestellten EU-Düngeprodukten vornehmen, um die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher sowie die Umwelt zu schützen.
Die Importeure nehmen, falls dies angesichts der Wirkung eines EU-Düngeprodukts oder der von diesem ausgehenden Risiken als zweckmäßig erscheint, Stichproben…
Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass bei EU-Düngeprodukten aus Serienherstellung stets Konformität mit dieser Verordnung sichergestellt…
Es ist notwendig, sicherzustellen, dass EU-Düngeprodukte aus Drittländern, die auf den Binnenmarkt gelangen, dieser Verordnung entsprechen, und insbesondere,…
Die Wirtschaftsakteure sollten dafür verantwortlich sein, dass die Produkte diese Richtlinie erfüllen, je nachdem welche Rolle sie jeweils in der Lieferkette…
Wirtschaftsakteure, die ein EU-Düngeprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein EU-Düngeprodukt so verändern, dass sich dies auf…
Hersteller oder Importeure bringen EU-Düngeprodukte in Verkehr, und Händler stellen diese Produkte anschließend auf dem Markt bereit; die Händler sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.