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Es ist notwendig, sicherzustellen, dass EU-Düngeprodukte aus Drittländern, die auf den Binnenmarkt gelangen, dieser Verordnung entsprechen, und insbesondere, dass vom Hersteller hinsichtlich dieser EU-Düngeprodukte geeignete Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. Die Importeure sollten daher verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten EU-Düngeprodukte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen, und sie keine EU-Düngeprodukte in Verkehr bringen, die diese Anforderungen nicht erfüllen oder ein Risiko für die Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze, für die Sicherheit oder für die Umwelt bergen. Die Importeure sollten ebenfalls verpflichtet werden, sich zu vergewissern, dass Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden und dass die Kennzeichnung der EU-Düngeprodukte und die von den Herstellern erstellten Unterlagen durch die zuständigen nationalen Behörden überprüft werden können.
Bevor die Importeure ein EU-Düngeprodukt in Verkehr bringen, gewährleisten sie, dass das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 15 vom…
Hersteller oder Importeure bringen EU-Düngeprodukte in Verkehr, und Händler stellen diese Produkte anschließend auf dem Markt bereit; die Händler sollten…
Um das Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass Produkte aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, dieser…
Die Importeure sollten sicherstellen, dass Produkte, die aus Drittländern auf den Unionsmarkt kommen, diese Richtlinie erfüllen, und sie sollten insbesondere…
Die Wirtschaftsakteure sollten – je nach ihrer Rolle in der Lieferkette – dafür verantwortlich sein, dass die EU-Düngeprodukte dieser Verordnung entsprechen,…
Es ist notwendig sicherzustellen, dass Produkte aus Drittländern, die auf den Unionsmarkt gelangen, dieser Richtlinie genügen, und insbesondere, dass geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.