Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
In Ermangelung europäischer Normen sollte das nationale Recht des Mitgliedstaats, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, zur Festlegung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen mit dem Unionsrecht, insbesondere den Artikeln 34 und 36 AEUV, in Einklang stehen.
Erwägungsgrund 31 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen